Breitbandausbau
- Seit seinem Start im Oktober 2015 ist das Bundesförderprogramm Breitband für den flächendeckenden Ausbau der schnellen Netze, durch das Beratungsleistungen und Infrastrukturmaßnahmen zum Breitbandausbau unterstützt werden, ein großer Erfolg. – Für die Landkreise und Kommunen standen im Rahmen des Programms bisher rund 2,7 Milliarden Euro bereit. Im Juli 2016 wurde die Fördersumme um weitere 1,3 Milliarden Euro aufgestockt. Damit stehen insgesamt 4 Milliarden Euro mehr für das schnelle Internet zur Verfügung.
- Das Programm sieht vor allem die Förderung des Netzausbaus in Regionen vor, die bisher unterversorgt sind und in welchen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Ausbau zu erwarten ist.
- In unserer Region konnten bisher die Kreisverwaltung Paderborn, die Sennegemeinde Hövelhof und die Städte Bad Wünnenberg, Delbrück und Paderborn von Zuschüssen von jeweils 50.000 Euro für Beratungsleistungen profitieren.
- So ist zum Beispiel das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) dazu ein wichtiger Baustein: Immer dann, wenn in Deutschland gebaut wird, wenn Neubauten entstehen oder bestehende Bauten umfassend saniert werden, wenn Straßen aufgerissen oder erneuert werden, soll gleichzeitig die Grundlage dafür gelegt werden, dass unser Land zügig beim Ausbau von leistungsfähigem Breitbandinternet vorankommt. Mit dem Gesetz fördern wir aber auch die neue Mobilfunktechnik der fünften Generation: den Mobilfunkstandard 5G. Voraussetzung dafür wird unter anderem eine Vielzahl von Sendemöglichkeiten in sehr kurzen Abständen sein, um die für Anwendungen wie das automatisierte Fahren oder die Telemedizin erforderliche Taktilität zu gewährleisten. Mit dem DigiNetz-Gesetz vereinfachen wir nun diesen Ausbau, indem zukünftig Laternen oder Ampeln als Standorte für Mobilfunksender mitgenutzt werden können. Das senkt einerseits die Ausbaukosten für hochmoderne, engmaschige 5G-Netze und schafft andererseits eine gute Basis für den Ausbau dieser neuen Technologie in der Fläche.
- Mit dem Sonderprogramm Breitbandausbau Gewerbegebiete stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gezielt 350 Millionen Euro bereit, um unterversorgte Gewerbe- und Industriegebiete sowie Häfen ans Glasfasernetz anzuschließen.
- Mit der Netzneutralitätsverordnung haben wir auf europäischer Ebene endlich eine Regelung erreicht, die einerseits den freien Datenverkehr sicherstellt, zudem aber auch Investitionen in Innovationen ermöglicht. So werden einheitliche Rahmenbedingungen für den europäischen digitalen Markt sichergestellt, die in ganz Europa Wachstum für die Digitalwirtschaft ermöglicht.
- Aus dem gleichen Grund ist es zu begrüßen, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung nun einheitliche Datenschutzregeln in Europa vorsieht. Insbesondere junge, innovative Start-ups finden so die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen in ganz Europa vor.
- In Deutschland sind nun im Rahmen der Digitalen Dividende II die Frequenzen im Bereich von 700 Megahertz für das schnelle mobile Breitband bereitgestellt worden. Hiermit sind wir in Europa an der Spitze. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Standard sich auch europaweit durchsetzen kann.
- Ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der Digitalisierung war die Novellierung des Telemediengesetzes. Mit der Ausweitung der Haftungsprivilegierung auf WLAN-Anbieter und der Abschaffung der Störerhaftung haben wir Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter hergestellt. Damit haben wir die Grundlage für den weiteren Ausbau freier WLAN-Netze geschaffen– gleich ob gewerblich, nebengewerblich oder privat. Damit werden zum Beispiel auch für viele Unternehmen wie: Restaurants, Cafés und Hotels, die Chancen für die Kundenbindung und die Gewinnung neuer erhöht.
Rahmenbedingungen verbessert
- Die Informations- und Kommunikationstechnologiestrategie (IKT-Strategie) für die digitale Wirtschaft wird weiterentwickelt. Ziel ist es, insbesondere die digitalen Infrastrukturen auszubauen, die Entwicklung digitaler Zukunftstechnologien zu beschleunigen und die Digitalisierung der klassischen Industrie (Industrie 4.0) zu unterstützen. Die Gewährleistung einer hohen IT-Sicherheit und die Abwehr von Wirtschaftsspionage sowie die Anpassung des Strafrechts an das digitale Zeitalter sollen darüber hinaus eine besondere Rolle spielen.
- Die Erforschung von digitalen Technologien fördern und stärker in Aus- und Weiterbildung integrieren. Wir haben zahlreiche Förderprogramme für Bildung und Forschung aufgelegt, um den digitalen Wandel zu flankieren (vgl. Kapitel Bildung und Forschung). Als gutes Beispiel: Der IT-Standort Paderborn. Die Stadt Paderborn bildet schon heute mit der Universität, den vielen Forschungseinrichtungen und mit den namenhaften und erfolgreichen IT-Unternehmen die sich hier angesiedelt haben eine pulsierende Herzkammer der deutschen Informationstechnologie. Hierauf darf sich nicht ausgeruht werden. Jetzt darf kein Stillstand eintreten, denn die Konkurrenz in Europa, USA und Asien schläft nicht!
- Mit der Digitalisierung steigt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften mit entsprechenden Kompetenzen weiter: Bildung wird noch wichtiger. Es ist daher unerlässlich, dass im Rahmen der Aus- und Weiterbildung sowie Beratung digitale Technologien und deren Anwendung in der Praxis intensiv behandelt werden.
- Bestehende Initiativen zur Digitalisierung fördern – Um die volle Innovationskraft unserer Wirtschaft freizusetzen, sind wir auf kreative Gründer angewiesen. Start-ups arbeiten heute an verschiedensten innovativen Lösungen zur Verbesserung der Produktivität in vielen Bereichen. In der Kooperation mit bereits etablierten Unternehmen können Start-ups zudem durch die Einbringung ihrer innovativen Ideen einen gegenseitigen Lernprozess anstoßen, von dem alle Seiten profitieren.
- Die hohen Mengen an verfügbaren Datensätzen ermöglichen einerseits die Optimierung der Produktionsprozesse, müssen andererseits aber auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive betrachtet werden. Grundsatz muss sein „öffentliche Daten nutzen, private Daten schützen“