Mehr Transparenz und Verbraucherkompetenz

Ernährungsinformation
neu geordnet

Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) ist die neue zentrale Einrichtung für die Ernährungskommunikation für alle, die schnell und zuverlässig Tipps für eine gesunde Ernährung suchen.

 

Gesund und fit
in Schule und Kita

Unsere Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf eine gute Essensversorgung. Deswegen haben wir eine Qualitätsoffensive für gesundes Essen in Schulen und Kindertagesstätten gestartet. Das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) ist ein zentraler Baustein der Qualitätsoffensive.

Dazu gehört auch Ernährungsbildung in Schulen . So haben bereits mehr als 800.000 Kinder den Ernährungsführerschein erworben. Wir haben uns mit Erfolg für eine Aufstockung der Förderung des neuen EU-Schulprogramms stark gemacht. Das jährliche Budget wurde um 20 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro erhöht. Auf Deutschland entfallen davon für Schulobst und -gemüse jährlich mindestens 19,7 Millionen Euro und für Schulmilch mindestens 9,4 Millionen Euro. Für die Länder wird eine Teilnahme am neuen Schulprogramm noch attraktiver: So entfällt für Obst und Gemüse künftig der Grundsatz der Kofinanzierung.

 

Bessere Lebensmittelkennzeichnung,
mehr Transparenz

Seit Mitte Dezember 2014 gelten europaweit einheitliche Regeln für die allgemeine Lebensmittelkennzeichnung. Die Zeiten, in denen Fett oder Zucker nur im Zutatenverzeichnis zu finden waren, sind vorbei. Zudem haben wir für mehr Sicherheit für Allergiker gesorgt: Über allergieauslösende Stoffe muss nun auch bei unverpackter und loser Ware klar und deutlich informiert werden.

 

Erfolgreiche Maßnahmen gegen
Lebensmittelverschwendung

Unsere Lebensmittel sind zu gut für die Tonne. Deshalb haben wir unter diesem Motto die Verbraucherinformationskampagne „Zu gut für die Tonne“ mit neuen Projekten vorangetrieben. So gibt beispielsweise die „Beste-Reste-App“ praktische Tipps gegen Lebensmittelverschwendung. Für den Schulunterricht stehen Broschüren und Materialien zur Verfügung.

Bemeinsame Agrarpolitik

Für eine wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft

Wir konnten eine praxistaugliche Umsetzung der der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union bis 2020 erreichen. Für die Agrarförderung stehen in Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich mehr als 6 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Damit bietet die GAP Planungssicherheit für eine nachhaltige, wettbewerbs- und zukunftsfähige Landwirtschaft und Perspektiven für attraktive ländliche Regionen.

Die Direktzahlungen an Landwirte sind jetzt noch stärker als bisher an konkrete Umweltleistungen gebunden, wie den Erhalt von Dauergrünland, die Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen sowie Vorschriften zum Anbau verschiedener Kulturen. Hinter diesen Zahlungen steht das Prinzip „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“.
Durch eine besondere Förderung der ersten Hektare werden kleinere und mittlere Betriebe gestärkt. Den Wert der familienbetriebenen Landwirtschaft unterstützen wir über eine spezielle Junglandwirteförderung.

 

Bürokratieabbau

Wir haben unter Beteiligung von Berufsstand, Ländern, anderen Ressorts und Mitgliedstaaten umfangreiche Vereinfachungsvorschläge bei der Europäischen Kommission eingebracht, die zu einem erheblichen Teil umgesetzt wurden oder auf dem Weg sind. So wurden im Bereich der EU-Direktzahlungen wurden u.a. den Landwirten einige Erleichterungen in Bezug auf die Beantragung und Anlage ökologischer Vorrangflächen im Rahmendes Greening („Kompensationsregel“) und der sanktionsfreien Korrektur von Angaben im Förderantrag („Vorabprüfungen“) ermöglicht.

 

Maßnahmenpaket für die Milchwirtschaft

Die EU hat insgesamt 1 Milliarde Euro zuzüglich der Aufwendungen für die öffentliche und private Lagerhaltung zur Verfügung gestellt. Mit ca. 170 Millionen Euro konnte ein guter Anteil der EU-Hilfsgelder für die deutschen Landwirtinnen und Landwirte und vor allem für die Milcherzeuger gesichert werden.
Zusätzlich wurde ein nationales Maßnahmenpaketes aufgelegt. Wir haben die EU-Mittel um weitere 58 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt aufgestockt. Auch werden die Betriebe durch Entlastungen bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, eine Verbesserung der Gewinnglättung im Einkommenssteuerrecht und ein Bürgschaftsprogramm für Kredite unterstützt.

Rechnet man die Hilfen der Bundesregierung hinzu, so summiert sich das Hilfsangebot an die deutschen Milcherzeuger auf nahezu 600 Millionen Euro.

Mit der Einrichtung eines Branchendialogs Milch haben wir der Milchbranche eine Plattform zur Verfügung gestellt, um gemeinsam Strategien zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen zu beraten.
Allerdings sind weitere Anstrengungen zur Stabilisierung des Milchmarktes notwendig. Wir haben in dem im Juni 2017 veröffentlichten Milchbericht die Handlungsfelder für Wirtschaft und Politik beschrieben. Die Stellung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette muss verbessert werden. Das Preisrisiko muss gerechter auf alle Beteiligten der Produktions- und Lieferkette verteilt und die Angebotssteuerung flexibler werden.

 

Exportförderung

Mit einer Stabsstelle Export im BMEL haben wir eine zentrale Anlaufstelle für Exportfragen der Wirtschaft geschaffen.
Im Fokus der Exportförderung stehen kaufkräftige, wachstumsstarke Zukunftsmärkte in Drittländern. Am wenigsten entwickelte Länder (LDCs) sind nicht Ziel der BMEL-Exportförderung.

Unsere Exportförderung stützt sich auf das „Programm des BMEL zur Förderung der Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft“ mit einem derzeitigen Finanzvolumen von 3 Millionen Euro pro Jahr sowie aus dem Auslandsmesseprogramm (AMP). Ziel des AMP ist es, vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft den Eintritt in ausländische Märkte zu erleichtern und sie bei der Marktpflege zu unterstützen. Aufgrund der starken Nachfrage und positiven Resonanz wurden die Haushaltsmittel 2016 um 2 Millionen Euro auf 7,3 Millionen Euro und für das Jahr 2017 nochmals auf 8,8 Millionen Euro erhöht.

Grünbuch:

Leitlinien der künftigen
Landwirtschafts- und Ernährungspolitik

Wir haben einen umfangreichen Dialogprozess über die zukünftige Ausrichtung der Landwirtschaft mit breiter Beteiligung von Vertretern aus Zivilgesellschaft, Politik, Wissenschaft, Kirchen und Verbänden — auch von Seiten des Umwelt- und Tierschutzes — ins Leben gerufen. Dieser Prozess hat gezeigt, dass wir die agrar- und ernährungspolitischen Fragestellungen der Zukunft nur lösen können, wenn wir nicht auf vorgefassten Standpunkten beharren oder pauschale Vorurteile pflegen, sondern gemeinsam mit der Landwirtschaft nach Lösungen suchen.

Aus diesem Dialogprozess ist das Grünbuch „Ernährung, Landwirtschaft, Ländliche Räume“ entstanden, das Bundesminister Schmidt Ende Dezember 2016 vorgestellt hat. Es zeigt Perspektiven für die Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 auf. Schwerpunkte für lebendige ländliche Räume und eine zukunftsfeste Agrarstrukturentwicklung mit beispielsweise einer stärkeren Fokussierung auf den regional verwurzelten aktiven Landwirt, für mehr Tierwohl, für eine ausgewogene und gesunde Ernährung sowie für lebendige ländliche Räume. Wir möchten die Land- und Ernährungswirtschaft dort verankern, wo sie hingehört: in der Mitte der Gesellschaft.

 

Ökologischen Landbau stärken

Mit der Zukunftsstrategie „Ökologischer Landbau“ (ZÖL) wollen wir die Produktion von biologischen Erzeugnissen in Deutschland weiter steigern und den Ökolandbau stärken, damit das in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung verankerte Ziel, 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland ökologisch zu bewirtschaften, mittelfristig erreicht werden kann. Das zentrale Förderprogramm für den ökologischen Landbau, das Bundesprogramm ökölogischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), wird finanziell stärker gefördert.

 

Wertschätzung unserer Lebensmittel –
fairer Wettbewerb, faire Preise

Mit der in Kürze in Kraft tretenden 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfolgen zwei deutliche Verschärfungen der Vorschriften zur Missbrauchsaufsicht, um den Spielraum der großen Unternehmen des Lebensmittelhandels weiter einzuschränken.

 

Digitalisierung —
Chance für die Landwirtschaft

Mit dem 12-Punkte-Programm zur Digitalisierung in der Landwirtschaft sind wir auf dem Weg zu einer leistungsstarken und flächendeckend verankerten Digitalisierung in der Landwirtschaft. Wir unterstützen durch eine umfassende Forschungsförderung derzeit Forschungsprojekte zur Digitalisierung mit ca. 29 Millionen Euro.

 

Verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt

Durch die Neuregelungen im Düngerecht verändert sich die Düngepraxis der Landwirtschaft. Die Änderungen an der guten fachlichen Praxis der Düngung kommen dem Gewässerschutz und der Umwelt zugute. Zugleich berücksichtigt das Dünge-Paket jedoch auch die Machbarkeit im landwirtschaftlichen Alltag.

 

Entwicklung einer Nationalen
Nutztierstrategie – Tierwohl fördern

Wir planen noch, in dieser Legislaturperiode die Nationale Nutztierstrategie vorzustellen. Diese soll die Nutztierarten Rinder, Schwein und Geflügel umfassen. Ziel ist es, eine am Tierwohl orientierte, umweltgerechte, tragfähige sowie gesellschaftlich akzeptierte und damit zukunftsfähige Nutztierhaltung in Deutschland zu sichern.

Dabei werden fachlich tragbare Positionen entwickelt, die praktikabel sind. Sowohl der Tierschutz als auch die Reduzierung von Emissionen aus der Nutztierhaltung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Ökosysteme sind hier zu berücksichtigen. Nur so kann der angestrebte Konsens zwischen den Beteiligten erzielt werden.

 

Mehr Energieeffizienz in
Landwirtschaft und im Gartenbau

Wir haben ein Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau von 2016 bis 2018 aufgelegt. Dies setzt damit den landwirtschaftlichen Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) der Bundesregierung um. Schwerpunkte des Bundesprogramms sind Investitions-, Beratungs- und Wissenstransferförderungen.

 

Agrarsozialpolitik verlässlich fortgeführt

Die landwirtschaftliche Sozialpolitik steht auf einem soliden Fundament. 2017 sind rund
3,9 Milliarden Euro veranschlagt. Mit den fortlaufenden Reformen wird dem Ziel Rechnung getragen, die landwirtschaftliche Sozialversicherung als eigenständiges, auf die Bedürfnisse der selbständigen Landwirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung zukunftsfähig zu gestalten.

 

Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung

Erleichterungen bei der Hofabgabe gelten seit 1. Januar 2016. Mit den Änderungen ist ein tragfähiger Kompromiss gelungen. Die Hofabgabeverpflichtung bleibt im Grundsatz erhalten. Die Neugestaltung der Hofabgaberegelung betrifft insbesondere die Erhöhung des Rückbe- . halts auf bis zu acht Hektar für landwirtschaftliche Nutzflächen, die Zuschläge bei späterem Rentenbezug sowie die Stärkung der eigenständigen Rentenrechte von Landwirtsehegatten.

 

Perspektiven für
landwirtschaftliche Bioenergie erhalten

Für den Erhalt der Perspektiven für nachhaltig erzeugte Bioenergie als wichtigem Bestandteil der Energiewende haben wir uns eingesetzt. Mit der EEG-Novelle finden die Vorteile der Biomasse nun mehr Berücksichtigung. Besonders wichtig war es uns, die vorhandenen Kapazitäten zu nutzen und für eine bedarfsgerechte und speicherbare Stromproduktion zu stärken. Mit der Beibehaltung der Flexibilitätsprämie ist die Speicherungs- und Steuerungskapazität
sichergestellt. Mit dem Erhalt des Luftreinhaltebonus ist es uns gelungen, den Bestandsschutz zu sichern. Weiterhin wird der Ausbaupfad von 100 Megawatt für Biomasse auf Neuanlagen begrenzt, Anlagenerweiterungen und Flexibilisierungen zählen nicht mehr dazu. Der Neuausbau der Bioenergie wird künftig überwiegend auf Rest- und Abfallstoffe konzentriert.
Darüber hinaus trägt die Landwirtschaft durch Energieeinsparung entlang der Produktionskette sowie im Rahmen der Substitution fossiler Energieträger durch energetische und stoffliche Nutzung von Biomasse zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei.

Förderprogramm

„Nachwachsende Rohstoffe“

Das neuausgerichtete Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL ist die Grundlage für die Fortsetzung einer erfolgreichen Förderung im Bereich der Nachwachsenden Rohstoffe. Aktuell werden knapp 60 Millionen Euro für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie bereitgestellt.

Mehr als 1200 Projekte gefördert

Wir haben im Jahr 2016 über den Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 370 Projekte im Bereich Klimaschutz, Klimawandel, Nachhaltigkeit oder Umweltschutz/Biodiversität mit rund 27 Millionen Euro gefördert.
Hinzu kommen noch rund 740 Vorhaben im Rahmen des Förderprogramms für Nachwachsende Rohstoffe, rund 160 Vorhaben des Energie- und Klimafonds sowie die Ressortforschung.