Am Freitag wird der Deutsche Bundestag über den „Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ abstimmen. Hierzu erklären die genannten Bundestagsabgeordneten aus der Region Ostwestfalen-Lippe in einer gemeinsamen Pressemitteilung:
„Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, die einander Stabilität und Halt geben wollen, verdienen Anerkennung und Wertschätzung, unabhängig davon, ob sie gleich- oder verschiedengeschlechtlich sind. Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates.
Aus diesen Gründen haben wir in den vergangenen Jahren das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft sukzessiv an das Institut der Ehe angeglichen. In nahezu allen rechtlichen Bereichen – sei es hinsichtlich des Zustandekommens der rechtlichen Bindung, des gemeinsamen Namens, der gegenseitigen Rechte und Pflichten, der gemeinsamen Wohnung, des Erbrechts, des Unterhalts oder der Sukzessivadoption – gibt es heute in der rechtlichen Ausgestaltung praktisch keine Unterschiede mehr zwischen diesen beiden Institutionen.
Nach unserer Auffassung sollte es aber beim traditionellen Eheverständnis bleiben. Wir sehen darin keine Zurücksetzung oder Missachtung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Sie übernehmen genauso wie Ehepaare dauerhaft die Verantwortung für den Partner, schenken einander Fürsorge und Unterstützung und bereichern somit unsere Gesellschaft – ganz unabhängig von der Bezeichnung.
Daher werden wir bei der namentlichen Abstimmung gegen den Gesetzentwurf stimmen.“